Sicherheitstechnische Grundbetreuung (Mindestanforderungen): Jedes Unternehmen unabhängig von der Branche benötigt ab dem ersten Mitarbeiter eine Arbeitsschutzorganisation, die sich um alle Belange der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen kümmert. Bei der sicherheitstechnischen Grundbetreuung bestellen Sie uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen, sodass wir der direkte Ansprechpartner für die Bezirksregierung (Gewerbeaufsichtsämter) und Berufsgenossenschaften sind. Diese Bestellung als externe Fachkraft wird i. d. R. an die Berufsgenossenschaft übermittelt. Die sicherheitstechnische Grundbetreuung wird über einen mtl. Beitrag vergütet der sich durch die Anzahl der Mitarbeiter, Risikoeinstufung und Umfang der geforderten Dokumente im Unternehmen ergibt. Die Grundbetreuung umfasst alle Dinge die sich aus den gesetzlichen Anforderungen bzw. die der Berufsgenossenschaft ergeben.
Betriebsspezifische Betreuung: Aufbauend auf die sicherheitstechnischen Grundbetreuung können spezielle Anlässe, Situationen oder Ereignisse zu betriebsspezifischen Betreuung führen. Diese ergänzen die Grundbetreuung für spezielle Erfordernisse die sich beispielweise aus unterschiedlichen Projekten ergeben können. Die betriebsspezifische Betreuung kann dauerhaft und temporär erfolgen, sodass keine festen Einsatzzeiten vorgegeben werden wie im Vergleich zur Grundbetreuung. Die betriebsspezifische Betreuung kann dabei nur durch den Auftraggeber erteilt werden unter Einbeziehung und Beratung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. Arbeitsmediziner. Die erbrachten Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung werden gesondert abgerechnet.
Unternehmermodell: Falls Sie das Unternehmermodell durch Ihre zuständige Berufsgenossenschaft absolviert haben, aber hier und da trotzdem Unterstützung benötigen, dann sprechen Sie uns an. Wir finden bestimmt eine kostengünstige Lösung!
Die Aspekte der sicherheitstechnischen und betriebsspezifischen Betreuung kombiniert mit allen Erfordernissen von Seiten des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaften führen die Prävention zum sog. Arbeitsschutzmanagementsystem, das kontinuierlich angepasst und verbessert werden muss. Dies ist auch bestimmt in Ihrem Interesse. Ein Stillstand im Arbeitsschutzmanagementsystem führt zwangsweise zu Ausfällen und dementsprechend zu wirtschaftlichen Einbußen die gleichzeitig den Wettbewerbern einen Vorteil verschafft.