Unterweisungen sind fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes mit dem Ziel sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten.

Die Unterweisung ist dabei im § 12 ArbSchG verankert, wobei weitere Gesetze wie z. B. das JArbSchG, BetrVG etc. ebenso die Unterweisung in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf fordern.
Ein Auszug aus dem § 12 Abs. 1 ArbSchG verdeutlicht die Notwendigkeit von Unterweisungen:
„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."

Unterweisungen